Während eines M&A (Fusionen & Übernahmen)-Prozesses gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte, die die beteiligten Parteien berücksichtigen müssen. Dies sind kritische Faktoren eines M&A-Deals und gleichzeitig oft von komplexer Natur. Daher überrascht es wenig, dass kaum etwas einen Deal schneller zum Scheitern bringen kann als die rechtlichen Aspekte.
Ein klares Verständnis dafür ist daher sowohl aus Sicht des Verkäufers als auch des Käufers von grundlegender Bedeutung. Was sollten Sie also in Bezug auf die rechtlichen Aspekte Ihres M&A-Deals erwarten, und was sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten? Dies werden wir in diesem Artikel behandeln.
1. Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Unmittelbar nach dem ersten Kontakt verlangt der Verkäufer in der Regel, dass der Käufer eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnet. In der NDA gibt der Verkäufer an, dass vertrauliche Informationen an den Käufer übermittelt werden, und legt fest, wie der Käufer damit umgehen muss. Die NDA stellt somit sicher, dass sensible Informationen über das Zielunternehmen von den Parteien vertraulich behandelt werden. Sie legt auch die Dauer der Geheimhaltungsvereinbarung fest (in der Regel zwischen zwei bis fünf Jahren) und was im Falle eines Verstosses geschieht. Pauschal- (und manchmal hohe) Schadenersatzansprüche sind eine der Möglichkeiten bei einem Missbrauch der NDA.
2. Absichtserklärung (LOI)
Nach der Unterzeichnung der NDA nimmt auch die Absichtserklärung (LOI) eine zentrale Funktion im M&A-Geschäft ein. Bevor der Verkäufer dem Käufer einen detaillierten Einblick in die relevanten Unterlagen seines Unternehmens während der Due Diligence gewährt, wird der LOI fast ausnahmslos verwendet. In der Regel bereitet der Käufer den ersten Entwurf des LOI vor, um dem Verkäufer zu signalisieren, dass seine Absicht zu kaufen ernst ist. Der LOI definiert die meisten der wesentlichen Bedingungen für die Übernahme. Obwohl der LOI im Grunde nicht bindend ist (mit Ausnahme der Vertraulichkeitsklausel, Exklusivität, Recht auf Due Diligence und der Pflicht zur Treu und Glauben), ist er dennoch ein primäres Dokument auf dem Weg zum Kaufvertrag. Darin verhandeln und definieren Verkäufer und Käufer wichtige Bedingungen wie den Kaufpreis und den Zeitplan.
3. Deal-Struktur
Im Kontext von M&A beschreibt die Deal-Struktur die Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers und somit auch die rechtlichen Bedingungen einer M&A-Transaktion. Die Parteien entscheiden sich in der Regel zwischen folgenden Deal-Strukturen:
- Vermögensverkauf: Bei dieser Geschäftsstruktur erwirbt der Käufer bestimmte Vermögenswerte der Zielgesellschaft, in der Regel ohne die damit verbundenen Verbindlichkeiten. Die Firma behält den Namen und die Unternehmensform. Für Käufer, die nicht übertragbare Vermögenswerte wie Lizenzen und Patente erwerben möchten, ist diese Geschäftsstruktur nicht optimal.
- Aktienverkauf: Bei dieser Geschäftsstruktur erwirbt der Käufer alle oder die Mehrheit der Aktien vom Verkäufer oder den Aktionären. Im Gegensatz zu einem Vermögenskauf überträgt ein Aktienkauf alle Vermögenswerte – und somit alle Verbindlichkeiten – vom Verkäufer auf den Käufer. Der Käufer wird Eigentümer aller Verträge, Lizenzen, Patente sowie des geistigen Eigentums.
- Fusion: Die dritte Geschäftsstruktur ist die Fusion, bei der zwei unabhängige Unternehmen zu einer Einheit verschmelzen. Hier ist in der Regel nur die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Aktionäre erforderlich. Ausserdem sind im Gegensatz zu den anderen beiden Geschäftsstrukturen die Verhandlungen oft einfacher, da alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sofort auf den Käufer oder die führende Partei übertragen werden.
Wie wählt man die richtige Geschäftsstruktur aus? Es müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, einschliesslich der folgenden:
- Übertragung von Verbindlichkeiten: Wie oben kurz erwähnt, hat die Geschäftsstruktur verschiedene rechtliche Auswirkungen, was die Verbindlichkeiten betrifft. Zum Beispiel werden bei einem Aktienverkauf (sofern im Vertrag nicht anders vereinbart) alle Verbindlichkeiten des Unternehmens vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Dies gilt auch für eine Fusion, bei der das führende Unternehmen die Verbindlichkeiten übernimmt. Bei einem Vermögensverkauf übernimmt der Käufer jedoch nur die als solche bezeichneten Verbindlichkeiten. Die nicht bezeichneten Verbindlichkeiten bleiben Verpflichtungen des Verkäufers, sofern nicht anders festgelegt.
- Aktionärszustimmung: Im Falle eines Vermögensverkaufs kann der Vorstand des Zielunternehmens in der Regel seine Zustimmung erteilen, auch ohne zuerst die der Aktionäre einzuholen. Bei einem Aktienverkauf ist die Situation anders, da alle verkaufenden Aktionäre ihre Zustimmung zur Transaktion geben müssen. Wenn keine Einstimmigkeit erzielt werden kann, könnte eine Fusion der Unternehmen möglicherweise eine Alternative sein.
- Steuerliche Auswirkungen: Je nach Geschäftsstruktur sind die steuerlichen Aspekte erheblich. Zum Beispiel ist aus der Sicht des Käufers ein Vermögenskauf oft am wünschenswertesten. Dieser Ansatz ermöglicht es dem Käufer, die Vermögenswerte abzuschreiben und die Rentabilität nach dem Abschluss zu verbessern. Bei einem Aktienverkauf hingegen zahlen die verkaufenden Aktionäre eine langfristige Kapitalgewinnsteuer, wenn sie die Aktien mindestens ein Jahr lang besessen haben.
4. Rechtliche Sorgfaltspflicht
In einer M&A-Transaktion ist die gesamte Sorgfaltspflicht (betrieblich, finanziell und rechtlich) von grosser Bedeutung. Der rechtliche Teil kann jedoch schnell eine Verzögerung verursachen oder sogar einen Deal vereiteln. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Käufer in seiner detaillierten Due Diligence Informationen entdeckt, die ihm ein ganz anderes Bild des Unternehmens zeigen, als er erwartet hatte. In der rechtlichen Sorgfaltspflicht fordert der Käufer unter anderem und nicht abschliessend die folgenden Dokumente vom Verkäufer an:
Unternehmensstruktur: Satzung, Protokolle, Aktienregister, Entscheidungen, Gesellschaftsverträge mit beschränkter Haftung, Aktionärsvereinbarungen usw.
Verträge: Kundenverträge, Lieferantenverträge, Arbeitsverträge, Betriebsverträge, Lizenzen usw.
Geistiges Eigentum: Eingetragene Patente und Marken, Websites, Verträge mit Dritten (einschliesslich der Bestätigung, dass keine Verletzungen oder Konflikte mit Rechten Dritter bestehen) usw.
Immobilien: Mietverträge, Mietvereinbarungen usw.
Steuerliche Verbindlichkeiten: Informationen zu Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen usw.
Umwelt und Sicherheit: Details zu Umweltvorschriften und -verschmutzung, Gefahrstoffen, Sicherheitshinweisen usw.
Rechtsstreitigkeiten: Informationen zu aktuellen und potenziellen Rechtsstreitigkeiten usw.
5. Kaufvertrag mit rechtlichen Aspekten
- Behördliche Genehmigungen: Bestimmte Branchen, wie Banken oder Gesundheitswesen, oder besonders grosse Unternehmen, erfordern behördliche Genehmigungen und Freigaben für eine Transaktion. Die Parteien müssen Vorschriften einhalten, Anträge einreichen und Informationen bereitstellen, um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.
- Geistiges Eigentum: Es ist wichtig, dass das Zielunternehmen gültige Rechte am geistigen Eigentum hat und dass keine Verletzungen von Rechten Dritter vorliegen. Geistiges Eigentum und Lizenzen müssen überprüft und im Kaufvertrag festgehalten werden.
- Angestelltenangelegenheiten: Arbeitsverträge müssen überprüft werden, um Arbeitsverpflichtungen zu verstehen und wie die Mitarbeiter übergehen werden.
Darüber hinaus sind die folgenden rechtlichen Aspekte – Zusicherungen & Gewährleistungen, Wettbewerbs- und Abwerbeverbotsklauseln, Haftungsfreistellungsklauseln und gesamtschuldnerische oder mehrere Haftung – elementare Teile des M&A-Kaufvertrags:
6. Zusicherungen & Gewährleistungen
Zusicherungen & Gewährleistungen beinhalten Informationen über den Zustand, Betrieb, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Zusicherungen und Gewährleistungen dienen dazu, dem Käufer Sicherheit zu geben. Sie bilden die Grundlage für potenzielle nachträgliche Ansprüche, wenn eine der Zusicherungen ungenau oder verletzt ist. Verstösst der Verkäufer gegen die Zusicherungen & Gewährleistungen, führt dies zu rechtlichen Schritten und Schadenersatzansprüchen zugunsten des Käufers.
7. Wettbewerbs- und Abwerbeverbotsklauseln
Andere wichtige Bestimmungen in einer M&A-Transaktion, die dazu dienen, den Käufer zu schützen, sind Wettbewerbs- und Abwerbeverbotsklauseln. Dabei handelt es sich um schriftliche Zusicherungen des Verkäufers an den Käufer, dass er sich nicht an einer bestimmten Geschäftstätigkeit beteiligen wird, die mit dem Geschäft des Ziels konkurriert, für eine festgelegte Zeit. Gleichzeitig versichert der Verkäufer auch, dass er nicht versuchen wird, Kunden oder Mitarbeiter abzuwerben.
8. Haftungsfreistellungsklausel
Die Haftungsfreistellungsklausel ist ebenfalls eine Klausel, die den Verkäufer darauf hinweist, damit das Unternehmen nicht falsch dargestellt wird. Im Falle von Betrug schützt die Haftungsfreistellungsklausel den Käufer, indem sie vom Verkäufer verlangt, einen vereinbarten Betrag in Höhe des ausgehandelten Kaufpreises zurückzuzahlen. Dementsprechend ist diese Klausel ein wesentlicher Punkt im rechtlichen Prozess der Übernahme und für die Abschlussbedingungen des Unternehmensverkaufs.
9. Gesamtschuldnerische und mehrere Haftung
Dem Konzept der Haftungsfreistellungsklausel folgt die Frage der Haftung oder genauer gesagt, des Umfangs der Haftung. Hier wird zwischen gesamtschuldnerischer Haftung und mehrerer Haftung unterschieden. Im Falle der gesamtschuldnerischen Haftung haftet jeder Gesellschafter des Unternehmens für einen Schaden, der in der Zukunft am Unternehmen entdeckt wird. Andererseits kann im Falle der mehreren Haftung nur der Gesellschafter, der konkret für den Schaden in einem Bereich verantwortlich war, jeweils haftbar gemacht werden.
10. Unterzeichnung, Abschluss und Integration
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch die beteiligten Parteien markiert oft das Ende intensiver Verhandlungsphasen. Die Unterzeichnung bedeutet jedoch nicht unbedingt den Abschluss des Deals: der Deal ist erst abgeschlossen, wenn die Anteile oder Vermögenswerte tatsächlich übertragen wurden. Gleichzeitig stehen nach dem Abschluss und mit der bevorstehenden Integration in der Regel weitere anspruchsvolle Wochen und Monate bevor. Der Käufer muss nun Mitarbeiter und Kulturen, Aktivitäten und Systeme integrieren. Dies kann eine Umstrukturierung der Belegschaft bedeuten sowie eine Umstrukturierung der organisatorischen Strukturen, und auch einen möglichst reibungslosen Übergang für Kunden sicherstellen.
11. Fazit
Der Prozess eines M&A-Deals ist hochkomplex. Um diese Komplexität zu bewältigen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte der Transaktion ordnungsgemäss behandelt werden, lohnt es sich, mit Anwälten und M&A-Experten zusammenzuarbeiten. M&A-Rechtsteams wissen genau, welche Aufmerksamkeit sie den rechtlichen, regulatorischen und steuerlichen Aspekten widmen müssen.
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